Baugenehmigung: Ja oder nein? Wir haben die Tipps zum Thema!

Simone Orlik Simone Orlik
A single-storey Courtyard House: East Dulwich , Designcubed Designcubed 모던스타일 발코니, 베란다 & 테라스
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Ein Haus verändert sich im Laufe vieler Jahre genauso wie wir Menschen. Es werden Kinder in eine Familie geboren und nun braucht man viel Platz. Ein Dachboden soll zu einem Hobbyraum ausgebaut werden? Und dann ist da der langersehnte Wunsch von einem eigenen Pool im Garten. Doch aufgepasst! In Deutschland brauchen Hauseigentümer für viele Vorhaben Baugenehmigungen. Deswegen haben wir heute eine Sammlung mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Unser Tipp: Richten wir uns bei einem konkreten Bauvorhaben immer an einen Experten. Denn die Baubestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. 

Ebenerdige Anbauten

Ebenerdige Anbauten an bestehende Gebäude benötigen in Deutschland eine Baugenehmigung. Gerade bei einem Anbau ist zu klären, ob es dazu einen Be­bauungsplan für die entsprechende Gemeinde gibt und was für das geplante Objekt darin festgelegt wurde. Architekten, die solche Erweiterungen begleiten, kennen die Bestimmungen für das jeweilige Bundesland und wissen, welche Wege eingehalten werden müssen. Soll alternativ ohne Architekt gebaut werden, lässt sich bei der Bauabteilung der jeweiligen Stadt erfragen, was zulässig ist. Übrigens: Was für ebenerdige Anbauten gilt, hat für mehrgeschossige Anbauten die gleiche Relevanz. 

Umbauten im Haus

Wir möchten die Innenarchitektur unseres Hauses verändern? Das unterliegt in der Regel keiner Baugenehmigung. Allerdings gibt es ein paar Regen zu beachten: Die Umgestaltung ist dann kein Problem, wenn sich der äußere Gesamteindruck des Hauses nicht verändert. Wollen wir zum Beispiel Fenstermaße verändern oder Dachgauben einbauen, gelten andere Bestimmungen, die möglicherweise einer Baugenehmigung unterliegen oder durch einen Bebauungsplan nicht genehmigt sind.

Garage im Hausinneren

Was wir in unserem nächsten Bild sehen, ist in Deutschland nicht möglich Denn auch für die Garage gelten Bestimmungen, vor allem in Sachen Brandschutz. Garagen, die mit anderen Gebäudeteilen verbunden sind, zum Beispiel Wände und Decken, müssen absolut feuerbeständig sein. Darunter fällt auch jede Verbindungstür zwischen Garage und Wohnhaus. Die Türen müssen rund 30 Minuten den hohen Temperaturen eines Feuers standhalten und unterliegen damit einer Zulassung.

Dreifach verglaste Fenster

Sollen einfach- oder zweifachverglaste Fenster gegen eine Dreifachverglasung ausgetauscht werden, ist keine weitere Genehmigung notwendig. Mit einer Ausnahme: Fenster und Türen sollten nicht in ihrem Maß verändert werden. Dann besser beim Bauamt der Stadt nachfragen, denn die neuen Fenster könnten ein einheitliches Straßenbild beeinträchtigen. 

Dachflächenfenster

Das Dachgeschoss soll grundlegend ausgebaut werden und dafür ist der Einbau zusätzlicher Dachflächenfenster nötig? Häufig sind reine Dachflächenfenster nicht genehmigungspflichtig – vor allem dann, wenn die Fenster nur ausgetauscht werden. Bei neuen Fenster sollte man sich Rat beim zuständigen Bauamt holen. Auch kann es regional zu Einschränkungen kommen. Genehmigungspflichtig sind in jedem Fall Dachgauben, Dachaufbauten oder Dachterrassen sowie Fenster, die das Maß oder die Höhe des Daches beeinflussen. Unser Tipp: Lieber einmal mehr bei der zuständigen Gemeinde nachfragen. 

Gartenhäuser

Rechtsstreits um Gartenhäuser sind eine der Lieblingsthemen in deutschen Gärten. Fakt ist: Viele Gartenhäuser brauchen eine Baugenehmigung. Und weil es genügend Nachbarn gibt, die sich über einen solchen Gartenpavillon ärgern, sollten wir es unterlassen, ihn schwarz aufzustellen. Vor dem Kauf eines Gartenhauses sollten wir das Planungsrecht, das im Baugesetzbuch verankert ist studieren. Dazu gilt es, die jeweilige Bestimmung des Bundeslandes zu beachten. In der Regel gilt: Gartenhäuser sind dann genehmigungsfrei, wenn sie zehn Kubikmeter nicht überschreiten. Auch Toiletten oder Feuerstätten sind tabu. 

Veranda

Überdachte Terrassen wie in unserem nächsten Beispiel zählen als bauliche Anlagen und bedürfen einer Baugenehmigung. Meistens sind die Verandas als zwei – oder dreiseitig offene Bauteile geplant und umgesetzt. Weil sie eine bedeutende optische Wirkung haben können, die sich auf das Straßenbild oder den Bebauungsplan auswirken mag, sind sie zu genehmigen. 

Zäune

Gartenzäune grenzen die Einfriedung des Grundstücks ab und schützen ihre Bewohner vor Beeinträchtigungen von außen. zum Thema Einfriedung haben die einzelnen Bundesländer verschiedene Regelungen in das Nachbarschaftsgesetz aufgenommen. Die sollte man gründlich studieren, bevor man einen Zaun plant. Sprechen wir auch mit unserem Nachbarn. Wollen wir zum Beispiel einen Zaun auf der Seite des Nachbarn errichten, brauchen wir seine Zustimmung. 

Pools

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Ob Gartenbesitzer eine Schwimmbecken ohne Gemehmigung bauen dürfen, erfahren wir im örtlichen Bauamt. Dabei ist es sinnvoll, eine erste Planzeichnung mitzunehmen, die geprüft werden kann. In machen Fällen dürfen gerade kleine Pools ohne Genehmigung gebaut werden. Viele Becken mit einem Volumen von 100 Kubikmetern kommen ohne Genehmigung durch. Provisorische Pools unterliegen übrigens keiner Baubestimmung. 

Fassaden

Wir haben ein altes Haus gekauft, das wir mit einer neuen modernen Fassade versehen wollen? Auch hier gibt es einiges zu beachten. In vielen Fällen droht eine Dämmpflicht der zu renovierenden Fassade, die zusammen mit einem Energieberater oder Architekten zu prüfen ist. Auch die Kommunen machen im Rahmen der Fassade gerne Vorschriften. Denn sie muss in einigen Fällen zum Straßenbild passen. Dann sind gegebenenfalls Material, Farbe oder Form festgelegt. Gerade bei Bauten in alten Stadtkernen kommt gerne der Denkmalschutz mit ins Spiel. 

Photovoltaikanlagen

Für Photovoltaikanlagen sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich, zumindest, wenn sie sich auf Dächern befinden. Werden die Anlagen allerdings losgelöst vom Gebäude geplant, zum Beispiel im Garten, unterliegen sie der Genehmigung. 

Einfahrten

Hauseigentümer haben in Deutschland ein Recht auf eine Zufahrt zum Haus, die im Rahmen des Hausbaus mit genehmigt wird. Durch den wachsenden Verkehr und fehlende Parkplätze werden aber weitere Zufahrten oder unangemessen breite Einfahrten oft verweigert. Schwierig wird das Thema, wenn das Grundstück nicht automatisch an eine Straße angebunden ist und sich zum Beispiel in zweiter Reihe befindet. Doch auch diese Grundstücke dürfen ein Wegerecht zum Haus einfordern – ein komplexes Thema, bei dem man sich ausführlich von Experten beraten lassen sollte. 

Kellerausbau

Der Ausbau eines Kellers ist in aller Regel problemlos, sofern der Umbau nicht die äußere Optik des Gebäudes verändert oder zu einer Einliegerwohnung mit eigenem Eingang umfunktioniert werden soll. Experten empfehlen den Blick in die Landesbauordnung. Denn darin befinden sich alle Regelungen und Mindestanforderungen an Wohnräume in Kellergeschossen und Souterrains.

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